FAQ - Häufige Fragen zur KAoA Potenzialanalyse

Nachfolgend beantworten wir einige häufig gestellte Fragen. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Abrechnung und Nachweise: Das BAN-Portal

Die Schule ist verpflichtet, die für die Durchführung und den Nachweis der Maßnahmen erforderlichen Schülerdaten im internetgestützten BAN-Portal der LGH auf https://banportal-kaoa.de/ vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und die Schüler:innen zu den betreffenden Maßnahmen anzumelden. Sie müssen dabei lediglich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler hinterlegen sowie einige Zahlen zur statistischen Verteilung.
Die Maßnahmen selbst müssen wir als Träger in diesem Portal hinterlegen. Sie finden sie spätestens 4 Wochen vor dem ersten Durchführungstag von uns angelegt im BAN-Portal. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail von uns und können dann die erforderlichen Angaben machen.

Die LGH verwaltet das Portal und vergibt die passwortgeschützten Zugänge, falls die Schule noch keinen besitzt. 

 

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023

Berufswahlpass

Ein sog. Portfolioinstrument (im Kreis Recklinghausen der Berufswahlpass NRW) ist verpflichtend vorgeschrieben für die Dokumentation der Ergebnisse und des Verlaufs der Berufsorientierung.
Der Berufswahlpass wird von uns für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kostenfrei zur Verfügung gestellt. So können die Jugendlichen die Ergebnisse der Potenzialanalyse im Berufswahlpass ablegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Potenzialanalyse teilgenommen haben (bspw. weil sie am Tag der Potenzialanalyse erkrankt waren), können keinen Berufswahlpass durch uns erhalten. 

Schülerinnen und Schüler, die an der Potenzialanalyse teilgenommen haben, aber am Tag der Auswertung und Übergabe des Berufswahlpasses erkrankt sind, erhalten natürlich ebenfalls einen Berufswahlpass. Dieser wird der Schule zur Weitergabe übergeben.

Berufswahlpässe sind groß und schwer (jedenfalls im Klassensatz). Sie werden Ihnen daher möglichst direkt am ersten Tag der Potenzialanalyse zur Schule geliefert. Wenn Sie einen anderen Zustellungsort als die Schuladresse wünschen, teilen Sie uns diesen bitte frühzeitig mit, damit wir die Lieferung so steuern können, dass Sie zufrieden sind.

Wenn Sie schon vor Beginn der Potenzialanalyse mit dem Berufswahlpass arbeiten möchten, können wir Ihnen die Lieferung zu jedem gewünschten Termin zusenden lassen. Sie müssten allerdings bestätigen, dass Sie die Kosten übernehmen, die nicht durch eine tatsächliche Teilnahme abgedeckt sind.
Beispiel:
Sie möchten 105 Berufswahlpässe für SUS + 5 für ihre Lehrerkollegen bestellen, insgesamt also 110 Stück.
Zur Potenzialanalyse erscheinen dann aber nur 100 Schülerinnen und Schüler.
Dann müssten Sie für die übrigen 10 die Kosten tragen (10 * 9,80 EUR = 98,00 EUR).
Nutzen Sie einfach unser
Bestellformular.

Ganz gleich zu welchem Zeitpunkt Sie bestellen: Wenn Sie einen Teil oder alle Exemplare des Berufswahlpasses in leichter Sprache für Ihre Schülerinnen und Schüler benötigen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit.

Den Berufswahlpass NRW finden Sie mit allen Materialien zum digitalen Ausfüllen und Herunterladen neuerdings auch online.

Zuletzt aktualisiert am 24.05.2023

Elterninformation

Gern kommen wir zu Ihnen zu einem Elternabend und stellen die Potenzialanalyse den Eltern direkt vor, bringen eine Präsentation mit und Flyer und beantworten entstehende Fragen direkt. Dazu machen Sie mit uns einfach einen Termin aus. Wir benötigen ca. 20 - 30 Minuten. Eine Elterninformation ist auch schon vor den Sommerferien möglich! Nutzen Sie nach Möglichkeit diese Gelegenheit! Erfahrungsgemäß ist die zweite und dritte Schulwoche sehr beliebt und wir können manche Termine dann nur schwer wahrnehmen!

Vorlagen für Elternbriefe und die Datenfreigabe sollten Sie (per Mail) von der Bezirksregierung erhalten. 

Zuletzt aktualisiert am 17.07.2019

Fahrtkosten: Werden Fahrtkosten übernommen?

Bei der Organisation des Transportes mit dem ÖPNV unterstützen wir Sie gern. Fahrtkostenanträge können über den Schulträger gestellt werden.

 

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023

Formulare / Teilnehmerliste

 

  • Teilnehmerliste
    Diese Liste benötigen wir von Ihnen ausgefüllt am Morgen der Potenzialanalyse mit den Namen der Schülerinnen und Schüler, die am jeweiligen Tag teilnehmen - wenn Sie uns diese Liste nicht zuvor zugesandt haben.
    Es ist wieder gestattet, diese Liste vorab an uns zu senden (lt. Herrn Hoppe, LGH, 01.07.2019). Wir empfehlen sehr, die Liste spätestens drei Tage vor Durchführung zu übersenden, so haben wir Zeit, offene Fragen zu klären und weniger Zeitnot am Durchführungstag.Wie bei allen Schriftwechsel wichtig: die Datenschutzkonforme Kommunikation. Auf unserer Webseite zur Berufsfelderkundung haben wir dazu einen kleinen Leitfaden für Word und Excel http://www.berufsfelderkundung-recklinghausen.de/kommunikation.html

    Bitte beachten Sie: 
    ab dem Schuljahr 2017/2018 müssen Sie explizit für jede/n Schüler/in auf der Teilnehmerliste ankreuzen, dass Ihnen die Einwilligungserklärung zur Potenzialanalyse durch die Eltern vorliegt. Ohne diese Bestätigung dürfen wir den Jugendlichen nicht teilnehmen lassen!

    Ab dem Schuljahr 2019/2020 können Schulen die Teilnehmerlisten für die Potenzialanalyse aus der Schulverwaltungssoftware SchILD-NRW generieren.


  • Bewertungsbogen 
    Die Schülerinnen und Schüler werden zweimal nach Ihrer Durchführungszufriedenheit befragt. Das erste Mal direkt im Anschluss an die Potenzialanalyse und ein zweites Mal nach den Auswertungsgesprächen. 
    Beide Befragungen erfolgen durch uns; Sie müssen nichts unternehmen

 

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023

Nachholtermine

Fällt ein Teilnehmender bspw. aufgrund von Krankheit am Tag der Potenzialanalyse aus, so kann er an einem Nachholtermin zur Potenzialanalyse kommen. Das Auswertungsgespräch erfolgt dann i.d.R. jedoch wieder bei uns am Standort und nicht an der Schule.

Zuletzt aktualisiert am 27.04.2018

Schülerdaten: Welche Daten werden benötigt?

Wir benötigen von Ihnen nur die digital ausgefüllte Anwesenheitsliste für den entsprechenden Tag. 
s. auch -> Formulare

 

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023

Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens

Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens können ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr wählen, ob sie an der regulären Potenzialanalyse ihrer Schule teilnehmen möchten oder an der Potenzialanalyse einer Förderschule.  

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023

Wiederholer in der Potenzialanalyse

Laut Vorgaben hat jeder Schüler und jede Schülerin Anspruch auf 1 Potenzialanalyse. Hat also ein Jugendlicher an einer anderen Schule bereits eine Potenzialanalyse absolviert oder ist er ein Wiederholer in der Klasse, kann er nicht an einer erneuten Durchführung teilnehmen und muss ggf. anderweitig beschult werden.

Zuletzt aktualisiert am 27.04.2018